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Spielregeln (AGB) für die Gruppenarbeit

  • Teilnahmebedingungen:
    ist der Besuch einer Veranstaltung an bestimmte Zulassungsvoraussetzungen gebunden, werden diese in der Kursbeschreibung gesondert angeführt und sind vom Teilnehmer zu erfüllen.

  • Anmeldung:
    eine rechtzeitige Anmeldung (telefonisch, schriftlich oder per E-Mail) ist unbedingt erforderlich. Die Anmeldung ist erst nach Einlangen der Überweisung in der Höhe von 50% der Seminargebühr und vorbehaltlich einer eventuellen Warteliste verbindlich.

  • Mit der mündlichen und/oder schriftlichen Anmeldung oder mit dem Leisten der Anzahlung erkennen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die vorliegenden Spielregeln an.

  • Zusage / Anmeldungsbestätigung:
    nach der verbindlichen Anmeldung, das heißt nach Einlangen der Anzahlung, erhält der Teilnehmer / die Teilnehmerin eine schriftliche Bestätigung und die für die Veranstaltung erforderlichen Infos. Entweder per Fax, E-Mail oder gelbe Post.

  • Die Teilnehmerzahl ist beschränkt, eine frühzeitige Anmeldung plus Anzahlung wird daher empfohlen.

  • Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge der einlangenden Überweisungen gültig (Datum der Überweisung / Poststempel).

  • Die Anzahlung erfolgt:
    - mittels Überweisung mit einem der Einladung gegebenefalls beigefügten Erlagschein oder
    - per Telebanking, bitte dabei unbedingt im Feld Kundendaten die in der Einladung angegebene Kundennummer angeben oder
    - per Postanweisung an die Adresse, die im ECG / Impressum angegeben ist.

  • Wenn in der Ausschreibung ein Frühbucherbonus ausgewiesen ist, dann gilt dieser, wenn der Seminarbeitrag spätestens 6 Wochen vor Beginn der Gruppenarbeit (das heißt am gleichen Wochentag 6 Wochen zuvor) angewiesen worden ist (Datum der Überweisung / Poststempel). Bitte Zahlungsbeleg unbedingt zum Kurs mitnehmen!
    Beispiel: Seminarbeginn 21.7. => Überweisung am 9.6. In diesem Fall wird der gesamte Seminarbeitrag, reduziert um den Frühbucherbonus, überwiesen; zum Beispiel € 150,- statt € 210,-. Erfolgt die Anzahlung später als zum Frühbuchertermin, ist zumindest die Hälfte des gesamten Seminarbeitrags zu überweisen; der Restbetrag kann dann spätetens vor Ort am Beginn der Seminars in bar entrichtet werden.

  • Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die dasselbe, bereits einmal voll bezahlte Seminar wiederholen möchten, erhalten 30% Rabatt auf den Normalpreis.

  • Nimmt jemand eine/n neue/n, das heißt jemanden der nicht in unserer Kartei eingetragen ist, voll zahlende/n TeilnehmerIn zum Seminar mit, erhält sie/er einen Mitbring-Bonus, dessen Höhe sich nach der Dauer und Art des Seminars richtet.

  • Ermäßigungen (Mitbringbonus, Wiederholerrabatt) werden im Zuge des Begleichens des restlichen Seminarbeitrags angerechnet.

  • Für Spätbucher ist der restliche Beitrag spätestens am ersten Seminartag fällig, vor Beginn der Gruppenarbeit.

  • Stornogebühr:
    meldet sich eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer bis 21 Tage vor Beginn des Seminars ab, wird die Anzahlung abzüglich einer Bearbeitungsgebühr zurückerstattet. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 50.-EUR. Zu einem späteren Zeitpunkt wird die Anzahlung nur dann - dafür jedoch abzugsfrei - zurückerstattet, wenn von seiten der Teilnehmerin oder des Teilnehmers ein entsprechender Ersatz gestellt wird.
    Bei Stornierung der Teilnehmerin oder des Teilnehmers 7 Tage vor der Gruppenveranstaltung / dem Seminar wird der vollständige Seminarbetrag fällig gestellt. Außer es wird ein Ersatzteilnehmer bereit gestellt.

  • Muss eine Veranstaltung aus organisatorischen Gründen, zum Beispiel es liegen bis zu einem Stichtag nicht genügend Anmeldungen vor, abgesagt werden, so wird die bereits geleistete Anzahlung in diesem Fall zur Gänze und umgehend auf ein von der Teilnehmerin oder dem Teilnehmer bekannt zu gebendes Konto rückerstattet. Der Ersatz von darüber hinausgehende Schäden jeglicher Art (Fahrtkosten, Verdienstentgang, etc...) ist ausgeschlossen.

  • Der Veranstalter und / oder Seminarleiter kann keine Gewähr für Druck- und / oder Schreibfehler in seinen Publikationen und Internetseiten übernehmen.

  • Für einen gelungenen Gruppenprozess ist die durchgehende Anwesenheit aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer erforderlich. Sonderregelungen sind nur in Ausnahmefällen und nach Absprache mit der Seminarleitung möglich.

  • Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer übernehmen die volle Verantwortung für ihre Handlungen innerhalb und außerhalb des Gruppengeschehens und erklären, frei von ansteckenden Krankheiten zu sein (Grippe, Herpes, etc.).

  • Bei allen Seminaren, die nicht in Wien stattfinden, übernimmt die Seminarleitung die Zimmerreservierung, sofern sie auch der Veranstalter ist. Die Unterbringung erfolgt, je nach Seminarhaus, in Zwei- oder Mehrbettzimmern. Einbettzimmer stehen nur in begrenzter Anzahl zur Verfügung.
    Die Zimmereinteilung erfolgt spontan vor Ort. Spezielle Wünsche (Einzelzimmer, Hunde, Katzen, besondere Diäten usw.) sind direkt und zeitgerecht an das jeweilige Seminarhaus zu richten.

  • Die Seminare setzen eine normale physische und psychische Belastbarkeit der Teilnehmerin / des Teilnehmers voraus. Sie sind keine Therapie und können eine solche nicht ersetzen. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer tragen die volle Verantwortung für sich selbst und ihre Handlungen während der Dauer eines Seminars. Sie kommen für alle verursachten Schäden selbst auf und stellen Veranstalter, Seminarleiter und Gastgeber von allen Haftungsansprüchen frei. Gerichtsstand ist Wien.

  • Haftungsausschluss:
    Für persönliche Gegenstände der Teilnehmerinnen und Teilnehmer inklusive der eventuell bereitgestellten Lehrunterlagen wird seitens des Veranstalters und / oder Seminarleiters keine Haftung übernommen. Aus der Anwendung der bei Veranstaltungen des Veranstalters erworbenen Kenntnisse können keinerlei Haftungsansprüche gegenüber dem Veranstalter und / oder Seminarleiter geltend gemacht werden.

  • Etwaige Geschäftsbedingungen des Vertragspartners sind für den Veranstalter und / oder Seminarleiter nicht relevant.

  • Die Beschreibungen der Veranstaltungs- und / oder Seminarinhalte entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Buchung. Aktualisierungen und Änderungen sind vorbehalten.

  • Zahlungsverzug:
    Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die anfallenden Kosten, Mahngebühren für erste und zweite Mahnung jeweils € 10.-, sowie Zinsen (1,5% p.m.) zu verrechnen. In der Folge wird ein Inkassobüro mit der Forderungseinziehung beauftragt. Zu den Kosten und Aufwendungen der Forderungseinziehung gehören auch alle außergerichtlichen tarifmäßigen Kosten eines konzessionierten Inkassoinstitutes und die tarifmäßigen Kosten eines Rechtsanwaltes. Weiters ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Veranstalter und / oder Seminarleiter alle auflaufenden Kosten (Spesen, Gebühren, etc.) zur Gänze zu ersetzen, die dem Veranstalter und / oder Seminarleiter durch die Verfolgung seiner Ansprüche entstehen. Eingehende Teilzahlungen werden zuerst auf Zinsen und Spesen und zuletzt auf die ausständigen Rechnungsbeträge angerechnet.

  • Die Seminarunterlagen oder Teile daraus dürfen ohne schriftliche Genehmigung des Veranstalters und / oder Seminarleiters weder vervielfältigt noch verbreitet werden. Eine Verarbeitung des Seminarinhaltes oder Teilen daraus ist nicht zulässig. Bei einer durch den Veranstalter und / oder Seminarleiter genehmigten Weitergabe oder Weiterverarbeitung der Unterlagen ist ein Hinweis auf die Urheberschaft gut sichtbar aufzubringen, damit die Urheberrechte des Veranstalters und / oder Seminarleiters gewahrt bleiben. Bei Veröffentlichung von Teilen der Unterlagen bedarf es der ausdrücklichen Zustimmung der Veranstalters und / oder des Seminarleiters.

  • Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit geändert werden. Es gilt die jeweils bei Einlangen der Anmeldung aktuelle Fassung.

  • Gerichtsstand ist Wien.

Stand: Maria Bild im Oktober 2016