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Spielregeln (AGB) für die Gruppenarbeit
- Teilnahmebedingungen:
ist der Besuch einer Veranstaltung an bestimmte Zulassungsvoraussetzungen
gebunden, werden diese in der Kursbeschreibung gesondert angeführt und sind
vom Teilnehmer zu erfüllen.
- Anmeldung:
eine rechtzeitige Anmeldung (telefonisch, schriftlich oder per E-Mail)
ist unbedingt erforderlich. Die Anmeldung ist erst nach Einlangen der Überweisung
in der Höhe von 50% der Seminargebühr und vorbehaltlich einer eventuellen
Warteliste verbindlich.
- Mit der mündlichen und/oder schriftlichen Anmeldung oder mit dem Leisten
der Anzahlung erkennen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die vorliegenden
Spielregeln an.
- Zusage / Anmeldungsbestätigung:
nach der verbindlichen Anmeldung, das heißt nach Einlangen der Anzahlung,
erhält der Teilnehmer / die Teilnehmerin eine schriftliche Bestätigung und die für
die Veranstaltung erforderlichen Infos. Entweder per Fax, E-Mail oder gelbe Post.
- Die Teilnehmerzahl ist beschränkt, eine frühzeitige Anmeldung plus Anzahlung
wird daher empfohlen.
- Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge der einlangenden Überweisungen
gültig (Datum der Überweisung / Poststempel).
- Die Anzahlung erfolgt:
- mittels Überweisung mit einem der Einladung gegebenefalls beigefügten Erlagschein oder
- per Telebanking, bitte dabei unbedingt im Feld Kundendaten die in der Einladung
angegebene Kundennummer angeben oder
- per Postanweisung an die Adresse, die im
ECG / Impressum
angegeben ist.
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Wenn in der Ausschreibung ein Frühbucherbonus ausgewiesen ist, dann gilt
dieser, wenn der Seminarbeitrag spätestens 6 Wochen vor
Beginn der Gruppenarbeit (das heißt am gleichen Wochentag 6 Wochen zuvor)
angewiesen worden ist (Datum der Überweisung / Poststempel). Bitte
Zahlungsbeleg unbedingt zum Kurs mitnehmen!
Beispiel: Seminarbeginn 21.7. => Überweisung am 9.6.
In diesem Fall wird der gesamte Seminarbeitrag, reduziert um den
Frühbucherbonus, überwiesen; zum Beispiel € 150,- statt € 210,-.
Erfolgt die Anzahlung später als zum Frühbuchertermin, ist zumindest
die Hälfte des gesamten Seminarbeitrags zu überweisen; der Restbetrag
kann dann spätetens vor Ort am Beginn der Seminars in bar entrichtet werden.
- Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die dasselbe, bereits einmal voll
bezahlte Seminar wiederholen möchten, erhalten 30% Rabatt auf den Normalpreis.
- Nimmt jemand eine/n neue/n, das heißt jemanden der nicht in unserer Kartei
eingetragen ist, voll zahlende/n TeilnehmerIn zum Seminar mit, erhält sie/er
einen Mitbring-Bonus, dessen Höhe sich nach der Dauer und Art des Seminars richtet.
- Ermäßigungen (Mitbringbonus, Wiederholerrabatt) werden im Zuge des
Begleichens des restlichen Seminarbeitrags angerechnet.
- Für Spätbucher ist der restliche Beitrag spätestens am ersten
Seminartag fällig, vor Beginn der Gruppenarbeit.
- Stornogebühr:
meldet sich eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer bis 21 Tage vor
Beginn des Seminars ab, wird die Anzahlung abzüglich einer Bearbeitungsgebühr
zurückerstattet. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 50.-EUR.
Zu einem späteren Zeitpunkt wird die Anzahlung nur dann - dafür jedoch abzugsfrei -
zurückerstattet, wenn von seiten der Teilnehmerin oder des Teilnehmers ein
entsprechender Ersatz gestellt wird.
Bei Stornierung der Teilnehmerin oder des Teilnehmers 7 Tage vor der Gruppenveranstaltung / dem Seminar wird der vollständige Seminarbetrag fällig gestellt. Außer es wird ein Ersatzteilnehmer bereit gestellt.
- Muss eine Veranstaltung aus organisatorischen Gründen, zum Beispiel
es liegen bis zu einem Stichtag nicht genügend Anmeldungen vor, abgesagt
werden, so wird die bereits geleistete Anzahlung in diesem Fall zur Gänze
und umgehend auf ein von der Teilnehmerin oder dem Teilnehmer bekannt
zu gebendes Konto rückerstattet. Der Ersatz von darüber hinausgehende
Schäden jeglicher Art (Fahrtkosten, Verdienstentgang, etc...) ist ausgeschlossen.
- Der Veranstalter und / oder Seminarleiter kann keine Gewähr für Druck- und / oder Schreibfehler
in seinen Publikationen und Internetseiten übernehmen.
- Für einen gelungenen Gruppenprozess ist die durchgehende Anwesenheit aller
Teilnehmerinnen und Teilnehmer erforderlich. Sonderregelungen sind nur in
Ausnahmefällen und nach Absprache mit der Seminarleitung möglich.
- Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer übernehmen die volle Verantwortung
für ihre Handlungen innerhalb und außerhalb des Gruppengeschehens und erklären,
frei von ansteckenden Krankheiten zu sein (Grippe, Herpes, etc.).
- Bei allen Seminaren, die nicht in Wien stattfinden, übernimmt die
Seminarleitung die Zimmerreservierung, sofern sie auch der Veranstalter ist.
Die Unterbringung erfolgt, je nach Seminarhaus, in Zwei- oder Mehrbettzimmern. Einbettzimmer
stehen nur in begrenzter Anzahl zur Verfügung.
Die Zimmereinteilung erfolgt spontan vor Ort. Spezielle Wünsche (Einzelzimmer,
Hunde, Katzen, besondere Diäten usw.) sind direkt und zeitgerecht an das
jeweilige Seminarhaus zu richten.
- Die Seminare setzen eine normale physische und psychische Belastbarkeit der Teilnehmerin / des Teilnehmers
voraus. Sie sind keine Therapie und können eine solche nicht ersetzen.
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer tragen die volle Verantwortung für
sich selbst und ihre Handlungen während der Dauer eines Seminars. Sie kommen
für alle verursachten Schäden selbst auf und stellen Veranstalter, Seminarleiter
und Gastgeber von allen Haftungsansprüchen frei. Gerichtsstand ist Wien.
- Haftungsausschluss:
Für persönliche Gegenstände der Teilnehmerinnen und Teilnehmer inklusive
der eventuell bereitgestellten Lehrunterlagen wird seitens des Veranstalters und / oder
Seminarleiters keine Haftung übernommen. Aus der Anwendung der bei Veranstaltungen des
Veranstalters erworbenen Kenntnisse können keinerlei Haftungsansprüche gegenüber
dem Veranstalter und / oder Seminarleiter geltend gemacht werden.
- Etwaige Geschäftsbedingungen des Vertragspartners sind für den Veranstalter und / oder
Seminarleiter nicht relevant.
- Die Beschreibungen der Veranstaltungs- und / oder Seminarinhalte entsprechen
dem Stand zum Zeitpunkt der Buchung. Aktualisierungen und Änderungen sind vorbehalten.
- Zahlungsverzug:
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die anfallenden Kosten,
Mahngebühren für erste und zweite Mahnung jeweils € 10.-, sowie Zinsen
(1,5% p.m.) zu verrechnen. In der Folge wird ein Inkassobüro mit der
Forderungseinziehung beauftragt. Zu den Kosten und Aufwendungen der
Forderungseinziehung gehören auch alle außergerichtlichen tarifmäßigen
Kosten eines konzessionierten Inkassoinstitutes und die tarifmäßigen
Kosten eines Rechtsanwaltes. Weiters ist der Auftraggeber verpflichtet,
dem Veranstalter und / oder Seminarleiter alle auflaufenden Kosten (Spesen, Gebühren, etc.) zur
Gänze zu ersetzen, die dem Veranstalter und / oder Seminarleiter durch die Verfolgung seiner
Ansprüche entstehen. Eingehende Teilzahlungen werden zuerst auf Zinsen und Spesen
und zuletzt auf die ausständigen Rechnungsbeträge angerechnet.
- Die Seminarunterlagen oder Teile daraus dürfen ohne schriftliche
Genehmigung des Veranstalters und / oder Seminarleiters weder vervielfältigt noch verbreitet
werden. Eine Verarbeitung des Seminarinhaltes oder Teilen daraus ist nicht zulässig.
Bei einer durch den Veranstalter und / oder Seminarleiter genehmigten Weitergabe oder
Weiterverarbeitung der Unterlagen ist ein Hinweis auf die Urheberschaft
gut sichtbar aufzubringen, damit die Urheberrechte des Veranstalters und / oder Seminarleiters
gewahrt bleiben. Bei Veröffentlichung von Teilen der Unterlagen bedarf es der ausdrücklichen Zustimmung der Veranstalters und / oder des Seminarleiters.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit geändert werden.
Es gilt die jeweils bei Einlangen der Anmeldung aktuelle Fassung.
- Gerichtsstand ist Wien.
Stand: Maria Bild im Oktober 2016
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